Stand: 01.09.2020

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche durch Certagen erbrachten Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für Beratungsleistungen und Nachtrags- oder Ergänzungsaufträge, sofern hierfür keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden. Mit der Auftragserteilung an Certagen gelten die AGB als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn nicht nochmals ausdrücklich auf deren Geltung hingewiesen wird.

 

2. Kollisionsklausel

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als das Certagen ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

 

3. Änderungsvorbehalt

  1. Certagen behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sie werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, sofern der Auftraggeber nach diesbezüglichem Hinweis auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.

 

4 Vertragsgegenstand/Vertragsarten

  1. Certagen bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich der DNA-Analytik und Gendiagnostik an, die von Verbrauchern und Unternehmern in Anspruch genommen werden können. Weiterhin bietet Certagen Laborreagenzien an, die ausschließlich an Unternehmer verkauft werden.
  2. Informationen zu Details und Umfang unserer Leistungen erhalten Sie auf unserer Website: http://www.certagen.de, sowie telefonisch: +49-2226-871600. Auf Anforderung senden wir Ihnen auch gerne unentgeltlich schriftliches Informationsmaterial und unsere aktuelle Preisliste zu. Einzelheiten zu unseren Laborreagenzien ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder den produktspezifischen Bestellscheinen.
  3. „Verbraucher“ ist gemäß der gesetzlichen Definition des § 13 BGB und im Sinne dieser AGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist gemäß der gesetzlichen Definition des § 14 BGB und im Sinne dieser AGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  

 

5. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein schriftlicher und unterschriebener Untersuchungsauftrag einschließlich der darin aufgeführten notwendigen Proben bzw. eine Bestellung von Laborreagenzien bei Certagen eintrifft und Certagen diesen Auftrag bzw. die Bestellung annimmt. Die Annahme des Auftrags bzw. der Bestellung kann durch schriftliche Erklärung oder durch Zusendung der vertraglich vereinbarten Untersuchungsergebnisse bzw. Zusendung der bestellten Laborreagenzien zustande kommen. Wird der Auftragsannahme nicht binnen 7 Werktagen nach Auftragseingang durch Certagen ausdrücklich widersprochen, gilt der Auftrag als angenommen.
  2. Certagen bearbeitet eingesandte Untersuchungsaufträge in Ihrem Interesse schnellstmöglich nach Auftragseingang.
  3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags durch den Auftraggeber stellen einen neuen Auftrag dar, der dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt wird.
  4. Änderungen, Nebenabreden und Nachträge zu einem schriftlich abgeschlossenen Auftrag können ohne Beachtung der Schriftform vereinbart werden, wenn Certagen diesem ausdrücklich zustimmt.

 

6. Widerrufsbelehrung

Das folgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher:

6.1   Widerrufsrecht.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den jeweiligen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Certagen GmbH, Marie-Curie-Str.1, 53359 Rheinbach

Tel.: 02226-871600, Fax.: 02226-871604, E-Mail: info@certagen.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2    Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

6.3     Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

7. Preise/Zahlungen/Eigentumsvorbehalt/Ausschluss des gewerblichen Weiterverkaufs

7.1    Es gelten die bei Vertragsabschluss geltenden aktuellen Preise.

7.2    Die Preise sind per Vorkasse oder nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Alle Bankspesen (z.B. Scheckgebühren, Kosten für Auslandsanweisungen) gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.3    In besonderen Fällen behält sich Certagen vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung der vereinbarten Leistung bis zum Erhalt der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird die jeweilige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung über eine von Certagen gesetzte angemessene Frist hinweg vorenthalten, ist Certagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7.4    Der Auftraggeber bzw. Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.5    Certagen behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten, Gutachten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber bzw. Besteller vor.

7.6    Der gewerbliche Weiterverkauf der Laborreagenzien von Certagen ist nicht gestattet.

8. Probenanlieferung/Probenaufbewahrung/Probenvernichtung

8.1    Der Auftraggeber trägt Kosten und Gefahr der Anlieferung der notwendigen Proben.

8.2    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Certagen alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben, sollte er Proben oder Muster mit gefährlichen Inhalten anliefern. Er versichert, dass sich alle Proben und Muster in einem stabilen Zustand befinden und von ihnen keinerlei Gefahr ausgeht. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die Certagen oder einer ihrer Mitarbeiter in Folge einer Verletzung der vorstehenden Pflicht entstehen. Des Weiteren hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Proben ordnungsgemäß verpackt sind.

8.3    Soweit im Auftrag oder durch gesonderten Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart, werden eingesandte Proben solange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder, falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, gemäß der gesetzlichen Vorschrift.

8.4    Nach der Aufbewahrungsfrist gemäß 8.3 werden die Proben auf Kosten des Auftraggebers vernichtet, dies gilt insbesondere bei Erforderlichkeit einer besonderen Entsorgung auf Grund gesetzlicher Vorschriften.

8.5    Eine Rückgewähr der Proben an den Auftraggeber erfolgt nur auf besondere Anforderung innerhalb der Aufbewahrungsfrist und auf Kosten des Auftraggebers. Die Rückgewährung erfolgt außerdem vorbehaltlich des Einbehaltens der Probenmaterialmenge, die für mindestens eine Untersuchung als Rückstellprobe notwendig ist.

 

9. Lieferung / Lieferzeiten

9.1    Die verbindlichen Testergebnisse/Gutachten bzw. die Laborreagenzien werden dem Auftraggeber bzw. dem Besteller per Post übermittelt.

9.2    Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können die Testergebnisse vorab per Fax, E-Mail oder Telefon mitgeteilt werden.

9.3    Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können die Testergebnisse/Gutachten an Dritte weitergeleitet werden (bis zu zwei zusätzliche Adressaten). Die Übermittlung per E-Mail oder Fax ist hierbei kostenlos, bei mehr als zwei Adressaten oder zusätzlicher Befundmitteilung per Post trägt der Auftraggeber die Kosten.

9.4    Termine und Fristen für die von Certagen erbrachten Leistungen und für die Lieferung der bei Certagen bestellten Laborreagenzien sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Certagen verbindlich.

9.5    Die Einhaltung dieser Fristen setzt bei den von Certagen erbrachten Leistungen die ordnungsgemäße Erfüllung der notwendigen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus. Dies betrifft insbesondere die Überlassung geeigneten Probenmaterials und deren Kennzeichnung.

9.6    Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Energie- und sonstige Versorgungsstörungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen und sonstige Betriebsstörungen bei Certagen, die von Certagen nicht zu vertreten sind, sowie die Folge dieser Ereignisse, befreien Certagen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen Certagen, unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Behebung der Störung die Leistung zu erbringen.

9.7    Voraussetzung für eine erfolgreiche Analyse ist die Einsendung geeigneten Probenmaterials. Im Falle der Einsendung von mangelhaftem oder ungeeignetem Probenmaterial kann keine Analyse durchgeführt werden oder, falls von Certagen der Mangel unerkannt bleibt, bleibt die Analyse ergebnislos.

9.8    Im Falle, dass eine Probe nicht analysierbar sein sollte, ist die vereinbarte Vergütung dennoch vom Auftraggeber zu entrichten, sofern die Mängel des Probenmaterials auf Gründen beruhen, die nicht von Certagen zu vertreten sind.

 

10. Gewährleistung bei Leistungsmängeln

10.1  Certagen erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Certagen haftet bei Vorliegen eines Mangels, sofern technisch möglich, durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.

10.2  Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 10.1 scheitert oder aus anderen Gründen nicht möglich ist.

10.3  Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.

10.4  Die Laborreagenzien von Certagen dürfen nur von geeignetem Fachpersonal in sachgemäßer Weise für die in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebene Anwendung eingesetzt werden. Die Laborreagenzien sind gemäß den Angaben in den jeweiligen Produktbeschreibungen aufzubewahren. Die Funktionsfähigkeit der Produkte ist regelmäßig, insbesondere nach deren Erhalt sowie vor und während ihres Einsatzes zu überprüfen. Weist ein Produkt ein Haltbarkeitsdatum auf, darf es nach dem Überschreiten des angegebenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr verwendet werden.

10.5  Soweit der Besteller die Laborreagenzien von Certagen unsachgemäß behandelt oder verwendet im Sinne von 10.4 haftet Certagen nicht für die Folgen, die aus der unsachgemäßen Behandlung oder Verwendung resultieren.

10.6  Mängelansprüche des Bestellers von Laborreagenzien setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Besteller die gesetzlichen Mängelansprüche zu, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Verlangt der Besteller wegen eines Mangels der Ware Nacherfüllung, so ist Certagen nach Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Die für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden erforderlichen Aufwendungen trägt Certagen. Für Schäden, die durch das mangelhafte Produkt verursacht werden, haftet Certagen nur unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer 11 dieser AGB.

10.7  Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei an Unternehmer gelieferten Laborreagenzien ein Jahr ab Ablieferung. Diese Fristverkürzung gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt, für diese gilt Ziffer 11 dieser AGB.

 

11. Haftungsbegrenzung

11.1  Certagen haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit Certagens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Certagen nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn Certagen einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für den Liefergegenstand übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in 11.2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

11.2  Die Regelungen des 11.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach 11.4 dieser Bedingungen.

11.3  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11.4  Certagen haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit Certagens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung Certagens für Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 100% und für Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 100% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer gegenüber Certagen gesetzten Frist zur Leistung- ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht schon ein Fall aus 11.1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

12. Schutz der Arbeitsergebnisse/Veröffentlichungen

12.1  Soweit an den von Certagen erbrachten Leistungen, bspw. an Gutachten, Attesten und Befunden, Urheberrechte bestehen, liegen die Urheberrechte bei Certagen. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrags gefertigtes Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß vorgesehen ist. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht Certagens ausdrücklich an.

12.2  Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten und Befunden von Certagen zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Geschäftsführung der Certagen. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung, von Attesten oder Befunden erfolgende werbende Verwendung des Namens der Firma Certagen in der Öffentlichkeit und/oder Dritten.

12.3  Certagen behält sich vor, Wissen, Erfahrungen und Informationen, welche aus der Durchführung des Untersuchungsauftrags gewonnen werden, sowie Teile des eingesandten Probenmaterials, zu Zwecken der Prozessoptimierung, Prozessweiterentwicklung und wissenschaftlichen Auswertung unter der Voraussetzung zu verwenden, dass die Anonymität des Auftraggebers gewahrt bleibt.

 

13. Verarbeitung von Auftraggeberdaten

13.1  Certagen ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

 

12. Rechtswahl

12.1  Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

 

13. Erfüllungsort

13.1  Sofern beide Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz der Certagen Erfüllungsort.

 

14. Gerichtsstand

14.1  Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Certagen in Rheinbach.

Muster_Widerrufsformular

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Impressum

Verantwortlich für die Inhalte:
Certagen GmbH
Marie-Curie-Str. 1
53359 Rheinbach
T.: +49-2226-871600
F.: +49-2226-871604
M.: info@certagen.de

Geschäftsführung:
Kris Van Malderen

Handelsregister:
Bonn HRB 14504

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE247730580 
 

AGB als pdf

Bitte klicken Sie hier für unsere AGB vom 01.09.2020 als pdf-Datei.

Certagen GmbH

Marie-Curie-Str.1
D-53359 Rheinbach

Tel.: +49 (0) 2226 871600

email: info@certagen.de    
Internet: www.certagen.de

Registergericht: Bonn HRB 14504
Steuernummer: 222 5702 2219,
FA Sankt Augustin
Ust-ID-Nr.: DE247730580