Die Abstammungüberprüfung beruht immer auf dem Vergleich der genetischen Information von Nachkommen, angenommener Mutter und angenommenem Vater. Grundlegend dabei ist: Die genetischen Varianten des Nachkommen müssen von beiden Eltern stammen. Die eine Hälfte der Varianten stammt vom Vater, die andere Hälfte von der Mutter. Die Methoden zur Abstammungsüberprüfung können bei vielen Spezies angewendet werden, auch bei Menschen und Tieren. Bei Tieren können nahezu alle Probenmaterialien verwendet werden: Haarwurzeln, Schleimhautabstriche, Blut, Gewebe, Sperma und verschieden andere DNA-haltige Materialien sind für die Untersuchung der Abstammung geeignet. Von jedem der beteiligten Individuen wird ein DNA-Profil bestimmt. Die gebräuchlichsten Marker zur Abstammungsüberprüfung sind so genannte Mikrosatelliten, auch Short Tandem Repeat, STR genannt. Für eine begrenzte Anzahl von Tierarten bieten wir auch die Option, Abstammungen basierend auf SNP-Markern (Single Nucleotide Polymorphism, Deutsch: Punktmutationen) an.
Die genetische Information von jeder Probe wird in einer Datenbank gespeichert und kann als Barcode dargestellt werden. Jedes Individuum hat einen einzigartigen Barcode, mit Ausnahme von eineiigen Zwillingen oder geklonten Tieren.
Basierend auf international akzeptierten Standards muss die Genauigkeit (die so genannten "Ausschlusswahrscheinlichkeit") bei einer Abstammungsüberprüfung mindestens 99,5% betragen.
Die bei der Abstammungsüberprüfung untersuchten DNA-Marker zeigen immer zwei Varianten, welche als Allele bezeichnet werden. Ein Allel stammt vom Vater während das andere von der Mutter ererbt wurde. Wird eine ausreichende Anzahl von Allelen mit hinreichender Genauigkeit überprüft, kann festgestellt werden ob bestimmte Allele beim Nachkommen nicht bei den angenommenen Eltern gefunden werden kann. Dies ist das grundlegende Verfahren bei der Abstammungsüberprüfung: wir versuchen eine angegebene Abstammung zu widerlegen. Wenn alle DNA-Varianten des Nachkommen auf die Eltern zurückgeführt werden können, kann die Zuverlässigkeit der Aussage "Eltern können nicht ausgeschlossen werden", die Ausschlusswahrscheinlichkeit, statistisch berechnet werden.
Das Ergebnis einer Abstammungs- oder Identitätsüberprüfung ist auf die gestellte Frage begrenzt. Die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung oder die untersuchten DNA-Marker liefern keinerlei Aussage zu irgendwelchen Eigenschaften, wie Fellfarbe, Qualitätseigenschaften, Anwesenheit oder Abwesenheit von Erbkrankheiten.
Grundsätzlich wird bei unseren Verfahren eine große Anzahl von DNA-Markern untersucht, was generell eine Aussagesicherheit (Ausschlusswahrscheinlichkeit) von über 99,5% liefert wenn beide Eltern untersucht werden. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine falsche Elternschaft nicht erkannt wird, extrem gering. Die Ausschlusswahrscheinlichkeit reduziert sich zum Beispiel wenn ein Elternteil nicht untersucht wird oder das entsprechende DNA-Profil rekonstruiert werden musste. Die Aussagesicherheit wird auch von der genetischen Variabilität in der Population beeinflusst. Starke Inzucht erfordert im Extremfall die Untersuchung einer erheblich höheren Anzahl von Markern.
Identitätsüberprüfung
Manche Zuchttiere sind auf Grund Ihrer Eigenschaften extrem wertvoll. Die Tiere können durch eine ganze Reihe von Verfahren eindeutig identifiziert werden: Hierzu gehören Tätowierungen, Transponder (so genannte "Chips"), Boli und Ohrmarken. Manchmal kann es jedoch notwendig sein, diese Tiere auch ohne die zuvor genannten Methoden identifizieren zu können, wie zum Beispiel nach Tierdiebstahl, Ohrmarkenverlust oder Unlesbarkeit des Chips.
Wenn das DNA-Profil (die Kombination der Allele einer Anzahl von untersuchten Markern) des jeweiligen Individuums einmal vorliegt, kann die Identität des Tieres jederzeit überprüft werdenn. Dabei ist es unerheblich, welches Probenmaterial untersucht wird. Haarwurzeln, Schleimhautabstriche, Blut, Sperma, Gewebe oder andere DNA-haltigen MAterialien liefern immer identische Ergebnisse.
Auf Grund der extrem hohen Variablität der einzelnen DNA-Marker ist es ausgeschlossen, dass zwei zufällig ausgewählte, nicht verwandte Tiere einen identischen Barcode haben. Offensichtliche Ausnahmen hierbei sind selbstverständlich eineiige Zwillinge und geklonte Tiere, welche identische DNA-Profile zeigen.
DNA-Untersuchungen bei Gerichtsverfahren
Die Durchführung von DNA-Untersuchungen bei Gerichtsverfahren unterscheidet sich in einer ganzen Reihe von Charakteristika im Vergleich zu "gewöhnlichen" Abstammungsüberprüfungen. Neben der zusätzlichen statistischen Berechnung und einem sehr ausführlichen Analysebericht, sind die Regeln bezüglich des Probenerhalts und der Sicherung der Probenidentität unterschiedlich: Die "Kontrollkette" der Probe, die Sicherstellung, dass tatsächlich eine Probe des angegebenen Individuums untersucht wurde ist extrem wichtig und muss aufgezeichnet werden. Das bedeutet, jeder Schritt vom Probenerhalt bis zur Erstellung des Analyseberichts muss dokumentiert und überprüft werden. Aus diesem Grund sind Untersuchungen für Gerichtsfälle teurer als gewöhnliche Tests. Bitte setzen Sie sich bereits vor der Auftragserteilung mit uns in Verbindung, falls Sie möglicheweise ein Gutachten benötigen, welches vor Gericht verwendbar sein soll. Es ist nicht immer möglich, im Nachhinein ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.
Siehe auch: DNA-Tests